(Deutsch) Die Reaktion unserer Anwält*innen auf den offenen Brief des Landrats vom 19.09.2025
Frau RAin Dr. Schork und ich haben die Anmelder und Veranstalter von „Jamel rockt den Förster“ in diesem Jahr anwaltlich begleitet.
Bereits der Zeitpunkt der Veröffentlichung des „offenen Briefes“ belegt, dass Landrat Schomann politisiert. Er weiß, dass zivile Bürger ohne Presseabteilung an einem Freitagnachmittag nicht verlautbarungsfähig sind.
Auch sein öffentlich verbreitetes Ansinnen an die Ministerpräsidentin, sich zu einem Interview der Privatperson Lohmeyer zu erklären, zeigt deutlich, dass er einerseits eine politische Agenda verfolgt, anderseits das Gebot der Mäßigung, das ihn als Verwaltungschef trifft, missachtet: Er hat nicht das Recht, als Verwaltungschef eine einzelne Bürgerin (die sich zudem, nicht wehren kann) in dieser Weise öffentlich anzugreifen und dazu auch noch die Ministerpräsidentin in der Form eines „Briefes“, auf den er schon er schon wegen der Form keine Antwort erwartet, als Vehikel zu nutzen.
Dieser „offene Brief“ ist kein Brief, sondern eine öffentliche Anklage gegen die Privatperson Birgit Lohmeyer unter dem Vorwand der missbrauchten Form. Mit diesem Vorgehen handelt der Landrat Schomann nach einem bereits bekannten modus operandi. In ähnlicher Weise ist er auf den Sänger der Toten Hosen losgegangen, hat sogar die Prüfung juristischer Maßnahmen angekündigt (die selbstverständlich nicht ergriffen wurden), in ähnlicher Weise ist er auf Richter des VG Schwerin losgegangen, als sie eine ihm missliebige, wenn gleich allein an Recht und Gesetz orientierte und erwartbare Entscheidung getroffen haben. Sie werden sich erinnern, dass der Landrat Schomann nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin in ungehöriger Weise das Gericht kritisiert und schon damals den Eindruck zu erwecken versucht hat, dass das VG Schwerin Aufträge der Landesregierung umsetze. Er hat die richterliche Unabhängigkeit des Gerichts massiv in Zweifel gezogen.
Während des dreimonatigen Anmelde- und „Beauflagungsprozesses“ der Versammlungsbehörde, der der Landrat Schomann vorsteht, entstanden auch bei zunächst wohlmeinenden und eine rechtsstaatliche Verfahrensweise erwartenden Teilnehmern der Kooperationsgespräche der Eindruck, dass nicht Gefährdungsprognosen, sondern politische Agenden die behördlichen Teilnehmer dieser Gespräche leiteten. Sie wissen auch, dass eine Vielzahl von Verfahren geführt werden mussten, um das Versammlungsrecht durchzusetzen. Noch am ersten Tage der Versammlung hat die Behörde zuletzt mit einem Rechtsmittel zum OVG Greifswald (das ohne Erfolg für die Behörde blieb) für Rechtsunsicherheit gesorgt.
Die Vielfalt der Einwände bis hin zu der Idee, jeder Fluchtweg müsse 6 m breit sein, belegt, dass tatsächlich massive Schwierigkeiten vor den Versammlungsanmeldern und -teilnehmern von den Behörden aufgetürmt wurden. Zu der Geschichte gehört aber auch, dass sich der Landrat Schomann massiv selbst in die Beauflagung eingemischt und selbst vor Ort das Recht in einer Weise in seine Hand genommen hat, dass weitere Verfahren eingeleitet werden mussten.
Die Anmelder und Veranstalter haben während der Durchführung der Versammlung Rechtsfrieden gesucht. Das ist uns mit den verantwortlichen Mitarbeitern des Landkreises dann letztlich auch gelungen, offenbar aber nicht mit dem Landrat Schomann. Die sachgemäße Tätigkeit während der Versammlung enthebt die Behörden jedoch nicht der Kritik wegen der Vorgänge während des Anmelde- und Beauflagungsverfahren, das auch aus Sicht der beteiligten Anwälte teil- und zeitweise schikanös wirkte (unter anderem wegen der Verschleppung der Bescheidung und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit und Schwierigkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu erhalten). Frau Lohmeyer handelt als Bürgerin, die ihr Meinungsäußerungsgrundrecht in Anspruch nimmt. Sie darf Behörden- und Machtkritik äußern. Der Landkreis ist kein Träger von Grundrechten. Er hat kein Recht, Bürger anzugreifen und öffentlich zu kritisieren und anzuprangern. Das hat der Landrat Schomann nicht in allen Phasen des Geschehens beachtet.
Nach unserem Eindruck haben auch die zuständigen Mitarbeiter des Landkreises in dem Vorgang viel gelernt. Sie können bei der nächsten Anmeldung der Versammlung belegen, dass die Vorwürfe zu Unrecht erhoben wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Eisenberg




















